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Audio - Lizenzen gemafrei

Gemafreie Musik ist für viele Produzenten die kostengünstige Alternative und umgeht die lästige Bürokratie und die hohen Kosten der Nutzungsgesellschaften. Dabei sollte man jedoch stets folgendes beachten : Gemafrei bedeutet nicht urheberfrei. Man braucht also in jedem Fall eine Freigabe des Komponisten zur Nutzung der Musik in seiner Videoproduktion.

Diese Gemafreigabe sollte umfassend sein, egal ob der Film veröffentlicht wird, zum Beispiel im Internet oder bei Youtube, oder als DVD vervielfältigt wird. Die Freigabe sollte zeitlich nicht beschränkt, weltweit gültig und unabhängig von der Auflage der Tonträger sein. Und ganz wichtig, der Name des Komponisten muss aufgeführt werden, denn danach kann die Gema klar prüfen, ob der Urheber wirklich gema frei produziert.

Für die Musik vom Kayser Medienverlag gilt : 1x die Musik einkaufen und immer wieder in den eigenen Videoproduktionen kostenfrei einsetzen. Egal, ob die fertigen Filme öffentlich vorgeführt oder als Video weitergegeben-, verkauft oder im Internet auf YouTube verbreitet werden, es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Jeder Käufer erhält ein persönliches Gemafreigabezertifikat vom Komponisten, ausgestellt auf seinen Namen. Alle Musiktitel stammen vom Filmkomponisten Johannes Kayser, der sich seit über 30 Jahren auf die Produktion gemafreier Filmmusik spezialisiert hat. Alles aus einer Hand schafft für jeden Videoproduzenten Rechtssicherheit für sich und seine Kunden.

Wie darf ich die Musik vom Kayser Medienverlag einsetzen ?

Grundsätzlich gilt  :

1)  1x kaufen - immer wieder verwenden, unbegrenzt in allen Ihren Produktionen.

2) Die Gemafreigabe gilt für alle Nutzungsgesellschaften weltweit, also auch für die AKM und SUISA.
    Hier finden Sie weitere Infos : Was ist Gema ? Was ist AKM ? Was ist SUISA ?

 

3) Die Lizenzen sind Personen gebunden und können nicht übertragen werden.
    Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Rechnungsadresse als Lizenznehmer.
    Nur Sie als Lizenznehmer dürfen die Musik in Ihren Projekten verwenden.

 
Welche Lizenz braucht man für das Complete Musikarchiv ? Ganz einfach :

Es gibt 3 Lizenztypen beim Kayser Medienverlag : Lite- Lizenz  Standard Lizenz und Professional Lizenz

1) Die Kompakt Lizenz ist für Videoamateure, die  Ihre eigenen Videos vertonen und diese veröffentlichen , aufführen, aber nicht  verkaufen..

2) Die Standard Lizenz ist für alle Produzenten, die  Ihre eigenen Videos vertonen und diese veröffentlichen , aufführen und auch  verkaufen..

3) Die Professional Lizenz wird benötigt, wenn Sie auch für Kunden arbeiten und für diese Videos vertonen . Sie können die fertigen Produkte auch für Ihre Kunden freistellen. Damit ist Ihr Kunde auch auf der sicheren Seite.

Die Complete Onlinelizenz ist immer eine Standard Lizenz und gültig für 1 Jahr. Danach verfällt die Gema Freigabe und die Nutzung der Musiktitel. Alle bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Produktionen behalten ihre Gema Freigabe.Die Onlinelizenz kann für ein weiteres Jahr verlängert werden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Details zu den Lizenzen :

Kompakt Lizenz
für Videoamateure, die ihre eigenen Videos Videos vertonen und diese unentgeldlich veröfftnlichen. Die Musik kann zeitlich (Lifetime) und weltweit unbegrenzt immer wieder in den Videos des Lizenznehmers zur Vertonung genutzt werden. Eingeschlossen sind :
- Private Aufführungsrechte / Nutzung über das Internet
- Internetnutzung auf eigenen Webseiten in Verbindung mit Sprache oder Bild
- Mechanische Vervielfältigung auf CD, DVD, Blue-Ray ohne gewerblichen Charakter
- Videoportale (Youtube, Vimeo, Myvideo etc…)
- Eigene Online Lehrvideos, Online Education unentgeldlich

Standard Lizenz
für Produzenten, die ihre eigenen Videos Videos vertonen und diese auch gewerblich vertreiben. Die Musik kann zeitlich (Lifetime) und weltweit unbegrenzt immer wieder in den Videos des Lizenznehmers zur Vertonung genutzt werden. Ausnahme ist die Onlineversion mit einer Gültigkeit von jeweils 1 Jahr. Eingeschlossen sind :
- Private Aufführungsrechte / Nutzung über das Internet
- Internetnutzung auf eigenen Webseiten in Verbindung mit Sprache oder Bild
- Mechanische Vervielfältigung auf CD, DVD, Blue-Ray
- Videoportale (Youtube, Vimeo, Myvideo etc…)
- Eigene Imagefilme, Dokumentationen, Firmenfilme, Firmenpräsentationen
- Eigene Telefonwarteschleifen, Telefonanlagen
- Eigene Online Lehrvideos, Online Education
- TV Ausstrahlungen eigener Filme (regional, überregional, national, international)

Professional Lizenz
für Gewerbetreibende zur Verwendung in Videos und Multimediaproduktionen zur Vertonung eigener Videos und für Kunden. Die Musik kann zeitlich (Lifetime) und weltweit unbegrenzt immer wieder in den Videos des Lizenznehmers zur Vertonung genutzt werden. Eingeschlossen sind
- Videovertonung für Kunden
- Gewerbliche Aufführungsrechte / Nutzung über das Internet
- Gewerbliche Internetnutzung, Webseiten, Shops in Verbindung mit Sprache oder Bild
- Mechanische Vervielfältigung von CD, DVD, Blue-Ray zu kommerziellen Zwecken
- Videoportale (Youtube, Vimeo, Myvideo etc…)
- Kommerzielles Radio und Beschallung
- Imagefilme, Dokumentationen, Firmenfilme, Firmenpräsentationen
- Telefonwarteschleifen, Telefonanlagen
- Online Lehrvideos, Online Education
- TV Ausstrahlungen (regional, überregional, national, international)
- Computerspiele (Plattformunabhängig)
- TV Werbung, TV Filme, TV Serien, TV Shows, Kinowerbung, Kinofilme


Allgemein

Sämtliche Musiktitel wurden vom Komponisten Johannes Kayser erstellt und unterliegen den allgemeinen Schutzrechten der Bundesrepublik Deutschland. Der Lizenznehmer erwirbt ein nicht exclusives Nutzungsrecht an den Musikproduktionen, wird aber nicht der Eigentümer der Musik. Alle Kompositionen sind frei von Rechten Dritter.

Die angebotene Musik ist GEMAFREI. Der Komponist Johannes Kayser ist kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft . Somit fallen auch keine Gebühren GEMA, AKM, SUISA, ASCAP, BMI, PRS usw. an. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte werden vom Urheber selbst wahrgenommen. Eine Unterlizenzierung durch den Lizenznehmer wird nicht gestattet. Eine Nutzung der Musikstücke unter eigenem Namen ist untersagt. Die Musikfiles können vom Lizenznehmer in beliebige Format umgewandelt und beliebig bearbeitet, gekürzt, verlängert werden.

Einschränkungen

Die reinen Musiktitel dürfen nicht weiterverkauft und nur in Verbindung mit einem Video oder Sprecherton veröffentlicht werden. Die reine Weitergabe der Komposition ist in jedem Fall untersagt. Dazu gehören auch alle öffentlichen Musikarchive und Tauschbörsen . Ein Weiterverkauf der erworbenen Lizenz und der alleinigen Musikstücke zum Zwecke der Vertonung usw an Dritte ist ebenfalls untersagt. Die Integration in Webseitenvorlagen (Templates) zum Zwecke des Weiterverkaufs ist auch untersagt.

Der Einsatz der Kompositionen in jeglichen Projekten, welchen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union sowie den Vereinigten Staaten von Amerika widersprechen oder den öffentlichen und moralischen Grundsätzen nicht entsprechen, ist untersagt. Die Nutzung der Musikstücke ist erst gestattet, wenn der Lizenzpreis in vollem Umfang gezahlt wurde. Der Kayser Medienverlag ist nicht verantwortlich für den Einsatz des vom Käufer erstandenen Produktes, und ist für keinerlei Schäden die aus dem Einsatz des Produktes entstanden sind haftbar zu machen.

Durch das Absenden der Bestellung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Die Zugangsdaten für Audiodaten werden als Downloadlink zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir (eventuell gegen Aufpreis) eie Daten- oder Audio CD zu. Die Sicherung der Zugangsdaten liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und werden vom Kayser Medienverlag vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Widerrufsbelehrung

Digitale Güter wie eBooks, Ratgeber, Ratschläge, Software und Audiodaten sowie versiegelte Datenträger zum Transport der digitalen Güter sind vom Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz ausgeschlossen (BGB § 312d Abs. 4 Ziff. 1), da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind.